Voraussetzungen für den Pensionsaufenthalt Ihrer Katze / Ihres Katers sind folgende Aufnahmebedingungen gemäß den Vorgaben des Veterinäramtes:
Die Katze bzw. der Kater müssen sterilisiert / kastriert sein und mindestens 6 Monate alt sein.
Die Katze / der Kater muss einen aktuell gültigen Impfschutz gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche haben. Freigänger müssen auch gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfausweis jeder Katze / jedes Katers muss mitgebracht und während des Aufenthalts in der Katzenpension hinterlegt werden.
Spätestens 3 Tage bevor die Katze / der Kater zu uns in die Katzenpension kommt, muss die Katze / der Kater ein Präperat gegen Endo- und Ektoparasiten, also ein Präparat gegen Flöhe, Zecken und Würmer, erhalten haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt über wirksame und zuverlässige Präparate. Jede Katze, die von uns betreut wird, muss dieses Präparat erhalten haben, auch reine Wohnungskatzen, da die Parasiten, trotz unserer gründlichen Reinigung und Desinfektion aller Räume in der Katzenpension, in Kratzbäumen etc. überleben können und ungeschützte Katzen befallen können. Ungeschützte Katzen werden nicht aufgenommen und nicht von uns betreut.
Vor Aufenthaltsbeginn müssen uns bestehende Krankheiten, aufgetretene Krankheitssymptome, Allergien oder sonstige körperliche Einschränkungen oder Besonderheiten mitgeteilt werden.
Katzen, die Medikamente benötigen, werden nur betreut, wenn sie sich diese Medikamente problemlos verabreichen lassen. Gegebenenfalls ist ein Testaufenthalt notwendig, um vorab zu testen, ob diese Medikamenten Einnahme gelingt. Katzen verhalten sich in einer fremden Umgebung mit fremden Personen oft anders als zuhause in der vertrauten Umgebung.
Unsaubere Katzen und Katzen, die markieren, können aus hygienischen Gründen nicht betreut werden.
Das Futter für den kompletten Aufenthalt wird von Ihnen mitgebracht: Trockenfutter, Nassfutter, Leckerchen. Bitte bringen Sie das Futter für Ihre Katze(n) mit, das Ihre Katze(n) zuhause auch gerne frisst/fressen. Jede Katze hat hierbei andere Vorlieben.
Abschluss eines Betreuungsvertrages.
Bengalkatzen, Svannah Katzen und Hybridkatzen werden nicht betreut, da diese Katzenrassen ein ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis haben, dem wir in unserer Katzenpension nicht gerecht werden können.
Bitte beachten Sie: die Reservierung einer Betreuung ist nur möglich, wenn alle oben genannten Voraussetzungen für jede Katze/ jeden Kater erfüllt sind. Jede Reservierung gilt nur unter dem Vorbehalt, dass wir zum reservierten Zeitraum selbst gesund und fit sind, dass wir die Katzenpension dann weiter betreiben können, dass keine unvorhergesehenen Umstände eintreten und unsere Katzenpension dann weiterhin besteht und in Betrieb ist. Die Reservierung bei uns wird oft sehr lange im Voraus vorgenommen, ist kostenlos und Sie brauchen keine Vorauszahlung zu leisten. Eventuell haben Sie eine Reise/einen Urlaub geplant oder bereits gebucht, müssen ins Krankenhaus, in eine Reha oder ähnliches, für die Zeit in der Sie bei uns für Ihre Katze(n) reserviert haben. Wenn wir aufgrund von Erkrankung unsererseits, Schließung der Katzenpension, unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt die Reservierung für Ihre Katze(n) stornieren müssen, übernehmen wir keine Haftung für etwaige Folgen, Nachteile, Schäden oder Kosten, die dem Kunden hierdurch entstehen.